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Aktuelle Informationen :

  • Rechtsextremes Magazin „Compact“: Wie Nancy Faeser das Verbot begründet. Das „Compact“-Magazin wurde verboten, weil es zentrale Werte der Verfassung bekämpfe, sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die wichtigsten Fragen und Antworten. Den ganzen Beitrag von Christian Rath gibt es bei vorwärts.de
  • Fonds puffert Folgen von FTI-Insolvenz für Reisende ab. Pauschalreisende, die bei FTI gebucht haben, können sich nun auf die Rückzahlung ihrer Vorauszahlungen verlassen. Der in der vergangenen Legislaturperiode auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion im Gesetz verankerte Reisesicherungsfonds zeigt ganz aktuell seine Wirkung. „Alle Zahlungen, die Kunden an den Veranstalter einer Pauschalreise leisten, müssen abgesichert werden. Dafür haben wir in der letzten Legislaturperiode den Deutschen… Fonds puffert Folgen von FTI-Insolvenz für Reisende ab weiterlesen
  • Haushalt 2025. Das Soziale wird gestärkt Die Regierungsspitzen der Ampel haben sich auf einen Haushalt für das Jahr 2025 geeinigt. Die Einigung legt die Basis dafür, dass die soziale, innere und äußere Sicherheit weiter gewährleistet werden kann. Die Regierungsspitzen der Ampel haben sich auf einen Haushalt für das Jahr 2025 geeinigt. Damit habe die Bundesregierung „in schwieriger… Haushalt 2025 weiterlesen
 

Satzung des SPD-Ortsvereins :

Satzung des SPD-Ortsvereins Mudersbach-Niederschelderhütte

Die Mitgliederversammlung hat am 07. April 1978 aufgrund des Organisationsstatutes der SPD, beschlosssen am 18.12.1971 mit Änderung vom 12.04.73 und vom 15.11.75 ,
folgende Satzung beschlossen:

NAME
§ 1

1. Die in der Gemeinde Mudersbach wohnenden Mitglieder der SPD bilden den Ortsverein Mudersbach-Niederschelderhütte.

2. Der Ortsverein führt den Namen: SPD-Ortsverein Mudersbach-Niederschelderhütte.

3. Der Ortsverein hat den Zweck, Grundsätze und Ziele sozialdemokratischer Politik in der Bevölkerung zu vertreten und an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen aktiv teilzunehmen.

ORGANE
§ 2

Die Organe des Ortsvereins sind:

a) Mitgliederversammlung
b) Ortsvereinsvorstand

MITGLIEDERVERSAMMLUNG
§ 3

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsvereins. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Ortsvereins zusammen.

2. Die Mitgliederversammlung wird auf Beschluß des Ortsvereinssorstandes vom Ortsvereinsvorsitzenden einberufen. Die Einberufung erfolgt, so oft sich aus politischen und organisatorischen Gründen die Notwendigkeit dazu ergibt, möglichst wechselweise in Mudersbach, Niederschelderhütte oder Birken je Quartal.. Die Einberufung der Mitgliederversammlung muß spätestens eine Woche vorher unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung in schriftlicher Form erfolgen.

3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

AUFGABEN
§ 4

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:

a) die Entgegennahme von Berichten über die Tätigkeit des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Mandatsträger. Die Berichte werden zur Diskussion gestellt.
b) die Wahl des Ortsvereinsvorstandes,
c) die Wahl der Revisoren,
d) die Wahl der Delegierten zu Kreis- und Unterbezirkskonferenzen,
e) die Beschlußfassung über Anträge,
f) die Aufstellung der Kandidatenliste für die Kommunalwahlen,
g) die Beschlußfassung über Ausgaben, soweitd sie nicht Leistungen der laufenden Geschäftsführung sind.

AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
§ 5

1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden:
a) auf Antrag von mindestens ¼ der Ortsvreinsmitglieder
b) auf Antrag des Kreis- oder Unterbezirksvorstandes.

2. Die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung muß spätestens zwei Wochen nach Antragstellung (§5, 1a und 1b) erfolgen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 3.

ORTSVEREINSVORSTAND
§ 6

1. Die Leitung des Ortsvereins obliegt dem Ortsvereinsvorstand.

Er besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) zwei stellvertr. Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Kassierer
e) den vier Beisitzern

2. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung mittels Stimmzettel in fünf Wahlgängen. Hintereinander werden gewählt:
1. der Vorsitzende
2. die Stellvertreter
3. der Schriftführer
4. der Kassierer
5. die Beisitzer

3. Die Wahlzeit des Ortsvereinsvorstandes beträgt zwei Jahre.

An den Sitzungen des Ortsvereinsvorstandes nehmen der Vorsitzende der Gemeinde- und Verbandsgemeinderatsfraktion, sofern dem Ortsverein zugehörig, und die Vorsitzenden der vom Ortsvereinsvorstand bestätigten Arbeitsgemeinschaften mit beratender Stimme teil.

ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
§ 7

Zur Durchführung besonderer Aufgaben können vom Ortsvereinsvorstand nach den Richtlinien des Partei- und Bezirksvorstandes Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

PARTEIÄMTER
§ 8

Die Aufstellung von Wahlvorschlägen der SPD für Wahlen zu Gemeinde- und Verbandsgemeinderat erfolgt nach den Richtlinien des Organisationsstatutes der SPD und der Satzung des SPD-Bezirkes Rheinland-Hessen-Nassau.

Bei der Aufstellung der Listen muß das Stärkeverhältnis der Ortsteile Mudersbach, Niederschelderhütte und Birken berücksichtigt werden.

Hierzu werden die abgegebenen Stimmen für die SPD-Liste der letzten Wahl hinzugezogen. Die Aufstellung der Liste erfolgt nach dem d´Hond´schen Prinzip.

GÜLTIGKEIT DER SATZUNG
§ 9

Die Satzung tritt mit Beschlußfassung vom 07. April 1978 in Kraft.

Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.

- Horst Elzner - Vorsitzender
- Ulrich Steffens – Beisitzer

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