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Aktuelle Informationen :

  • Dirk Wiese zum SPD-Beschluss Prüfung AfD-Verbotsverfahren. Ja zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens Der einstimmige Beschluss auf dem SPD-Parteitag zur Prüfung eines AfD-Parteiverbots ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt, sagt Dirk Wiese. „Die beschlossene Prüfung eines möglichen AfD-Parteiverbots ist richtig. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist ein schwerwiegender Vorgang – er muss Konsequenzen haben. Der Rechtsstaat darf… Dirk Wiese zum SPD-Beschluss Prüfung AfD-Verbotsverfahren weiterlesen
  • Anja Troff-Schaffarzyk zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Echter Interessenausgleich zwischen Wohnungsbau und Bahnflächen Der Bundestag hat gestern eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beschlossen. Damit gibt es eine gute Grundlage, um einen echten Ausgleich zwischen dem Schutz von Eisenbahninfrastruktur und kommunalen Interessen, etwa für Wohnungsbau, zu schaffen. „Der rechtliche Rahmen sowohl für die Entwidmung und den Erhalt von Bahnflächen ist mit dem geänderten… Anja Troff-Schaffarzyk zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes weiterlesen
  • Dagmar Schmidt zum Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission hat einstimmig entschieden – ein gutes Signal Der Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Die Kommission hat einstimmig entschieden – das zeigt, dass die Sozialpartnerschaft in Deutschland funktioniert, sagt Dagmar Schmidt. „Die Ergebnisse der Mindestlohnkommission sind ein Abbild der derzeitigen wirtschaftlichen Lage. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns… Dagmar Schmidt zum Mindestlohn weiterlesen
 

Satzung des SPD-Ortsvereins :

Satzung des SPD-Ortsvereins Mudersbach-Niederschelderhütte

Die Mitgliederversammlung hat am 07. April 1978 aufgrund des Organisationsstatutes der SPD, beschlosssen am 18.12.1971 mit Änderung vom 12.04.73 und vom 15.11.75 ,
folgende Satzung beschlossen:

NAME
§ 1

1. Die in der Gemeinde Mudersbach wohnenden Mitglieder der SPD bilden den Ortsverein Mudersbach-Niederschelderhütte.

2. Der Ortsverein führt den Namen: SPD-Ortsverein Mudersbach-Niederschelderhütte.

3. Der Ortsverein hat den Zweck, Grundsätze und Ziele sozialdemokratischer Politik in der Bevölkerung zu vertreten und an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen aktiv teilzunehmen.

ORGANE
§ 2

Die Organe des Ortsvereins sind:

a) Mitgliederversammlung
b) Ortsvereinsvorstand

MITGLIEDERVERSAMMLUNG
§ 3

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsvereins. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Ortsvereins zusammen.

2. Die Mitgliederversammlung wird auf Beschluß des Ortsvereinssorstandes vom Ortsvereinsvorsitzenden einberufen. Die Einberufung erfolgt, so oft sich aus politischen und organisatorischen Gründen die Notwendigkeit dazu ergibt, möglichst wechselweise in Mudersbach, Niederschelderhütte oder Birken je Quartal.. Die Einberufung der Mitgliederversammlung muß spätestens eine Woche vorher unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung in schriftlicher Form erfolgen.

3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

AUFGABEN
§ 4

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:

a) die Entgegennahme von Berichten über die Tätigkeit des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Mandatsträger. Die Berichte werden zur Diskussion gestellt.
b) die Wahl des Ortsvereinsvorstandes,
c) die Wahl der Revisoren,
d) die Wahl der Delegierten zu Kreis- und Unterbezirkskonferenzen,
e) die Beschlußfassung über Anträge,
f) die Aufstellung der Kandidatenliste für die Kommunalwahlen,
g) die Beschlußfassung über Ausgaben, soweitd sie nicht Leistungen der laufenden Geschäftsführung sind.

AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
§ 5

1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden:
a) auf Antrag von mindestens ¼ der Ortsvreinsmitglieder
b) auf Antrag des Kreis- oder Unterbezirksvorstandes.

2. Die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung muß spätestens zwei Wochen nach Antragstellung (§5, 1a und 1b) erfolgen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 3.

ORTSVEREINSVORSTAND
§ 6

1. Die Leitung des Ortsvereins obliegt dem Ortsvereinsvorstand.

Er besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) zwei stellvertr. Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Kassierer
e) den vier Beisitzern

2. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung mittels Stimmzettel in fünf Wahlgängen. Hintereinander werden gewählt:
1. der Vorsitzende
2. die Stellvertreter
3. der Schriftführer
4. der Kassierer
5. die Beisitzer

3. Die Wahlzeit des Ortsvereinsvorstandes beträgt zwei Jahre.

An den Sitzungen des Ortsvereinsvorstandes nehmen der Vorsitzende der Gemeinde- und Verbandsgemeinderatsfraktion, sofern dem Ortsverein zugehörig, und die Vorsitzenden der vom Ortsvereinsvorstand bestätigten Arbeitsgemeinschaften mit beratender Stimme teil.

ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
§ 7

Zur Durchführung besonderer Aufgaben können vom Ortsvereinsvorstand nach den Richtlinien des Partei- und Bezirksvorstandes Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

PARTEIÄMTER
§ 8

Die Aufstellung von Wahlvorschlägen der SPD für Wahlen zu Gemeinde- und Verbandsgemeinderat erfolgt nach den Richtlinien des Organisationsstatutes der SPD und der Satzung des SPD-Bezirkes Rheinland-Hessen-Nassau.

Bei der Aufstellung der Listen muß das Stärkeverhältnis der Ortsteile Mudersbach, Niederschelderhütte und Birken berücksichtigt werden.

Hierzu werden die abgegebenen Stimmen für die SPD-Liste der letzten Wahl hinzugezogen. Die Aufstellung der Liste erfolgt nach dem d´Hond´schen Prinzip.

GÜLTIGKEIT DER SATZUNG
§ 9

Die Satzung tritt mit Beschlußfassung vom 07. April 1978 in Kraft.

Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.

- Horst Elzner - Vorsitzender
- Ulrich Steffens – Beisitzer

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