Kirchen. Das von der Mainzer Landesregierung erarbeitete Landesentwicklungs-Programm (LEP) stößt bei der Kirchener Verwaltung - zumindest in zwei Bereichen - auf klare Ablehnung.
Landespolitik
Kirchen. Das von der Mainzer Landesregierung erarbeitete Landesentwicklungs-Programm (LEP) stößt bei der Kirchener Verwaltung - zumindest in zwei Bereichen - auf klare Ablehnung.
Das "Landesentwicklungsprogramm IV", kurz "LEP IV".
Es ist das vierte seiner Art seit den 60-er Jahren, und wie seine Vorgänger soll es der planerische Ordnungsrahmen für ganz Rheinland-Pfalz werden, den erreichten Lebensstandard hier sichern sowie ein weiteres qualitatives Wachstum fördern. Beim neuen LEP-Entwurf stehen drei Leitaspekte vor allen Flächenplanungen: Demografischer Wandel, nachhaltige Entwicklung im Spannungsfeld zwischen Ökonomie, Ökologie und sozialen Bedingungen und interkommunale Zusammenarbeit. Bis 30. Juni soll die Verbandsgemeinde-Verwaltung Kirchen in Mainz eine Stellungnahme abgeben - diese wird viel Kritik enthalten.
Am Dienstag wird der Mainzer Plan im Stadtrat vorgestellt und debattiert. Die Verwaltung hat eine Resolution zu LEP IV vorbereitet, die in den Ortsgemeinderäten von Mudersbach und Friesenhagen bereits verabschiedet wurde. Auch der Stadtrat muss nun darüber abstimmen, ob er sich anschließt.
Die Resolution dreht sich um zwei Aspekte: Erstens schreibt das LEP IV den Kommunen vor, innerörtliche Brachen zu beplanen anstatt außerhalb der Orte Bau- oder Gewerbegebiete anzusiedeln; Leerstände sollen genutzt statt neue Gebäude zu errichten. "Grundsätzlich wird dies von der Verwaltung begrüßt, keine Frage", sagt der Kirchener Baumtsleiter Joachim Neuhof, "was wir aber strikt ablehnen, ist, dass die Planung von Mainz aus vorgeschrieben wird und dass wir quasi die Planungshoheit verlieren. Derlei Prozesse müssen Gegenstand der kommunalen Bauleitplanung sein. Unsere Räte sind willens und in der Lage, so etwas selber zu entscheiden und zu bewältigen."
Keine Bauflächen mehr in Friesenhagen
Zu diesem ersten Bereich gehört auch Ziel Nr. 54 des LEP IV: Flächen dürfen nur noch in Ortschaften ausgewiesen werden, die Haltepunkte des "RLP-Taktes" (gute ÖPNV-Verbindung) sind. Neuhof: "Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass in Orten wie etwa Friesenhagen keine Baufläche mehr erlaubt werden dürfte."
Der zweite Bereich im LEP IV, den die Resolution angreift: Der Kreis Altenkirchen wird nicht als ein Entwicklungsbereich eingestuft, sondern einem "Metropol-Bereich Rhein-Ruhr" zugeordnet, "so, als kämen genügend Impulse aus dem Ruhrgebiet und dem Raum Bonn zu uns herüber", so Neuhof. In der Stellungnahme der Verwaltung wird aber ein "Entwicklungsraum Westerwald/ Sieg" gefordert. "Alles andere bedeutet, dass man uns von der Entwicklung abhängt."
Westfälische Rundschau 15.04.2007