[Darstellung Größer 1 wählen.] [zum Inhalt (Taste Alt+8).] [zur Auswahl (Taste Alt+7).] (Taste Alt+6).

.

Aktuelle Informationen :

 

Windkrafterlass: Gutachter und Anwälte können sich freuen :

Energie und Umwelt

Kreis Altenkirchen. Der Windkrafterlass des Landes Rheinland-Pfalz dürfte dafür sorgen, dass etliche der geplanten Anlagen im Kreis Altenkirchen nicht gebaut werden können.

Was die krisensicheren Berufe angeht, so dürften in den nächsten Jahren die freien Biologen den Bestattern den Rang ablaufen, zumindest im Kreis Altenkirchen: Der Windkrafterlass des Landes Rheinland-Pfalz wird dazu führen, dass man in den heimischen Wäldern vermutlich mehr Gutachter als Steinpilze antreffen wird. Der Siegener Zeitung liegt ein Entwurf der beteiligten Ministerien vor, der in dieser Form wohl auch dem Kabinett vorgestellt und im nächsten Monat veröffentlicht werden soll. Auch wenn die in der Diskussion stehenden Flächen im AK-Land nicht kategorisch ausgeschlossen werden - auch nicht die von den Naturschutzverbänden geforderten Natura-2000-Gebiete -, so stehen hinter Giebelwald, Höhwald, Windhahn und Stegskopf doch dicke, dicke Fragezeichen. Fest steht: Wenn überhaupt, wird für nahezu jeden Standort eine umfangreiche Einzelfallprüfung erforderlich. Und wie immer am Ende die Entscheidung der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde auch ausfällt, werden sich nicht nur Biologen, sondern auch Anwälte freuen - eine Klagewelle ist vorprogrammiert.

Kommunen in der Verantwortung

Der Windkrafterlasses ist in dieser Fassung die logische Konsequenz aus dem Entwurf zum überarbeiteten Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV, den Wirtschaftsministerin Eveline Lemke im September vorgestellt hatte. Schon da hatte sich angedeutet, dass die Landesregierung bei der Ausweisung von Vorrangzonen für die Windkraft gerade die Verbandsgemeinden am Zug sieht. Dies gilt für den Kreis Altenkirchen umso mehr, als dass von der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald keinerlei konkrete Vorgaben gemacht wurden.

Vorrangzonen eminent wichtig

Das bedeutet nun auch: Zwar wird das ureigene Recht auf Planungshoheit gewahrt, gleichzeitig aber kommt auf die betroffenen Kommunen im Kreis jede Menge Arbeit und ein äußerst schwieriger Auswahlprozess zu. Und vor allem: In den Verwaltungen muss man sich jetzt beeilen: Wer noch keine Vorrangzonen ausgewiesen hat, droht von der Entwicklung überrollt zu werden, denn viele der großen Projektentwickler haben ihre Hausaufgaben schon gemacht - da hilft letztlich auch keine Veränderungssperre mehr, die maximal ein Jahr lang gilt. Wer über solche Vorrangzonen verfügt, ist derart auf der sicheren Seite, dass außerhalb die Errichtung von Windkraftanlagen als unzulässig erachtet wird.

Giebelwald dürfte weitgehend ausscheiden

Sehr genau wird man vor allem im Kirchener Rathaus den Entwurf zum Windkrafterlass lesen, sind doch hier die meisten Windräder geplant. Die BI Siegtal, die sich vehement gegen eine "Einkesselung" durch Windräder wehrt, spricht derzeit von 22 Anlagen im Dreieck zwischen Niederschelderhütte, Freusburg und Niederfischbach sowie 23 Anlagen auf der gegenüberliegenden Talseite zwischen Offhausen und Eiserfeld. Doch gerade auf dem Giebelwald dürfte sich nur wenig bis gar nichts tun - wenn man die Vorgaben aus Mainz richtig interpretiert. Denn eine Passage liest sich so, als hätte sie Wolfgang Stock vom BUND persönlich geschrieben: "Gebiete mit größerem zusammenhängenden alten Laubwaldbestand (ab 120 Jahren), besonders strukturreiche totholz- und biotopreiche Laubwaldkomplexe ... sowie Naturwaldreservate dürfen nicht in Anspruch genommen werden."

Einzelfallprüfungen in Natura-2000-Gebieten

Laut Entwurf spielen u.a. folgende Kriterien bei der Standortwahl eine Rolle: hohe Windhöffigkeit; Vorbelastung durch Infrastrukturtrassen oder andere technische Anlagen; Vorbelastung durch nicht standortheimische Baumarten, Sturmwurf oder Schädlingskalamitäten; Belange des Naturschutzes; Belange des Immissionsschutzes; Belange des Trinkwasserschutzes. Besonders die Windhöffigkeit wird in dem Entwurf in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Nutzung als Kriterium hervorgehoben. Als Richtwert gilt eine durchschnittliche Jahresgeschwindigkeit von 5,8 bis 6,0 m/sec. in 100 m über Grund. Von vornherein ausgeschlossen werden Naturschutzgebiete, Nationalparks oder auch Wasserschutzgebiete der Zone I. Für Regionale Grünzüge hingegen "ist kein pauschaler Ausschluss für die Windenergienutzung zu formulieren", heißt es in der Vorlage. Für den Oberkreis von besonderer Bedeutung sind diese Formulierungen: Zum einen: "FFH- und Vogelschutzgebiete stehen für eine Ausweisung nur zur Verfügung, wenn die Windenergienutzung zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes führen kann oder eine Ausnahme nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz zugelassen werden kann." Zum anderen: "Bei der Inanspruchnahme von Natura-2000-Gebieten ist grundsätzlich eine Erheblichkeitsprüfung durchzuführen. Können durch Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage innerhalb oder außerhalb eines Schutzgebiets erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele eines Natura-2000-Gebiets nicht ausgeschlossen werden, ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich." Der Entwurf verweist auf das Gutachten der Staatlichen Vogelschutzwarte, sodass bei empfindlichen Vogel- und Fledermausarten zwischen drei Kategorien unterschieden wird. In Gebieten mit sehr hohem Konfliktpotenzial dürfen keine Anlagen gebaut werden. Wie die SZ berichtete, gehören die meisten Flächen im Kreis zu den Gebieten mit mittlerem bis hohem Konfliktpotenzial, was bedeutet, dass in jedem Fall genauere Prüfungen erforderlich werden. Hierbei wird dann auch der inzwischen berühmte Rotmilan eine wichtige Rolle spielen: Rund um seine Horste soll es eine "Tabuzone" von 1500 Metern geben. Doch natürlich gelten nicht nur für Rotmilan und Schwarzstorch Abstandsregelungen, sondern auch für den Menschen. Zwischen allgemeinen Wohngebieten und Windräder sollen mindestens 800 Meter liegen (gilt auch für Erholungsgebiete), bei Einzelsiedlungen und Höfen im Außenbereich sind es 500 Meter. Nicht zuletzt wird in dem künftigen Windkrafterlass auch das Landschaftsbild thematisiert: Vielfalt, Eigenart und Schönheit sollen möglichst erhalten bleiben. "Um die technische Überformung der Landschaft zu vermeiden, sollen einzelne Windenergieanlagen nur an solchen Standorten errichtet werden, an denen der Bau weiterer Anlagen im räumlichen Verbund ... möglich ist." Wer all das liest und in Brachbach, Mudersbach oder Kirchen aus dem Fenster schaut, wird sich nur schwer vorstellen können, dass die ehrgeizigen Ziele der Landesregierung bei der Energiewende vor Ort umgesetzt werden können. Manche Haubergsgenossenschaft wird sich eventuell auf deutlich geringere Einnahmen als erwartet einstellen müssen. Zur Erinnerung: Landesweit sollen mindestens 2 Prozent der Waldfläche für die Nutzung durch die Windenergie zur Verfügung gestellt werden." Ob der Kreis Altenkirchen hierzu einen entscheidenden Beitrag liefern kann, muss mit diesem Windkrafterlass ernsthaft bezweifelt werden - es sei denn, dass sich wider Erwarten der Stegskopf doch noch für eine größere Konzentrationsfläche eignen würde. Eine große politische Mehrheit dafür dürfte es jedenfalls geben.

Siegener Zeitung 08.03.2013 Thorsten Stahl

 

- Zum Seitenanfang.