Folgenden Antrag hat die SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Mudersbach am 26.05.2009 an Herrn Ortsbürgermeister Maik Köhler gerichtet:
Fraktion
Folgenden Antrag hat die SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Mudersbach am 26.05.2009 an Herrn Ortsbürgermeister Maik Köhler gerichtet:
Sehr geehrter Herr Köhler,
die SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat beantragt gem. § 1 (2) i.V.m. § 3 (1) S. 1 der GeschO, den Ortsgemeinderat Mudersbach unverzüglich zu einer Sitzung, die spätestens bis 04. Juni 2009 stattfinden soll, einzuberufen. Als Beratungsgegenstand geben wir an:
Bau einer Mehrzweckhalle im Ortsteil Mudersbach
Verwendung des Geländes der ehemaligen Hauptschule in Mudersbach.
Wir beantragen ferner, dass die Angelegenheit in öffentlicher Sitzung behandelt wird. Bei Bedarf kann eine nichtöffentliche Sitzung angeschlossen werden.
Begründung:
Bekanntlich war die Verbandsgemeinde Kirchen Trägerin der Hauptschule in Mudersbach, und zwar von 1969 bis zur Schließung der Schule in den 90er Jahren.
Bis zur Bildung der Hauptschule standen – und stehen heute noch - auf dem Schulgelände das Gebäude der Volks-, später Grundschule, und die Schulturnhalle. Beide Gebäude hat die Ortsge-meinde gebaut. Alle Schulgrundstücke, einschließlich der Grundstücke, die später für den von der Verbandsgemeinde errichteten Erweiterungsbau der Hauptschule benötigt wurden, gehörten der Ortsgemeinde.
Mit der Übernahme der Hauptschul-Trägerschaft durch die Verbandsgemeinde hat die Ortsgemeinde, weil das Schulgesetz das so vorschreibt, die vorhandenen Gebäude und Grundstücke kostenlos an die Verbandsgemeinde übertragen. Übernehmen musste die Verbandsgemeinde lediglich die Darlehensrestschulden, die die Ortsgemeinde damals aus dem Bau der Volks-/ Grundschule und der Turnhalle noch hatte, das waren für die Turnhalle knapp 150.000 DM; für das Volks-Grundschulgebäude ist die Summe nicht bekannt, sie kann aber unter Berücksichtigung der damals üblichen hohen Landes- und Kreiszuschüsse sowie der schon geleisteten Tilgung nicht mehr sehr hoch gewesen sein.
Bisher hat die Mudersbacher Öffentlichkeit lediglich aus der Lokalpresse erfahren, dass für die vorhandenen und größtenteils gut erhaltenen Gebäude eine schulische Nutzung wohl – leider - nicht mehr in Frage kommt. Und auch eine Vermarktung für gewerbliche Zwecke wird von der Verbandsgemeinde, da kaum Erfolg versprechend, nicht weiter verfolgt. Die Verbandsgemeinde hat aber offenbar einen Investor gefunden, der auf dem Schulgelände ein großes Gebäude für „Betreutes Wohnen“ errichten will. Das wird, unter den gegebenen Umständen, einhellig vom Ortsgemeinderat, aber sicherlich auch von den Bürgerinnen und Bürgern begrüßt.
Das war’s auch schon an Information für die Öffentlichkeit! Die drängenden Fragen, was aus den vorhandenen Gebäuden wird, ob sie neuen Gebäuden weichen müssen, d.h. abgerissen werden, und wie und von wem und zu welchen Bedingungen gegebenenfalls das Gesamtgrundstück von rd. 11.000 qm, neben dem „Betreuten Wohnen“, künftig genutzt werden soll, darüber ist bisher nur hinter verschlossenen Türen beraten und wohl auch entschieden worden.
Und nur ein Insider kann sich aus den wenigen öffentlich zugänglichen Zahlen und Fakten seinen „Reim machen“:
So weist der am 25.Mai 2009 vom Verbandsgemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltsplan auf Seite 25 (ebenso auf Seiten 30 und 31) unter der Bezeichnung „Verkauf des Geländes der ehem. HS Mudersbach, Teilfläche Mehrzweckhalle“ einen Verkaufserlös von 275.000 € aus. In der nächsten Zeile ist dann unter der Bezeichnung „Verkauf der ehem. HS Mudersbach, Teilfläche Schulgebäude“ ein Verkaufserlös von 287.000 € eingesetzt.
Daraus lässt sich unschwer schließen, dass neben dem „Betreuten Wohnen“ auch eine Mehrzweckhalle errichtet werden soll. Und da derartige Gebäude nicht auf den vorhandenen Schulhöfen Platz finden, ist es logisch, dass die vorhandene Bausubstanz ganz oder größtenteils abgerissen werden muss.
Sehr geehrter Herr Köhler, es wird höchste Zeit, dass sich der Ortsgemeinderat umfassend und eingehend mit der Sache befasst, und zwar in öffentlicher Sitzung, damit die Mudersbacher Bürgerinnen und Bürger unmittelbar oder zeitnah durch die Lokalpresse die Informationen erhalten, auf die sie einen Anspruch haben. Einen Anspruch auch deshalb, weil es nach unserer Auffassung unerlässlich ist, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Meinungsbildungs- und Entscheidungs-prozess in dieser für die Ortsgemeinde außerordentlich bedeutenden Sache einbezogen werden.
Weitere Ausführungen in der Sitzung bleiben vorbehalten.
Mit diesem Antrag wird der Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2009 gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Haepp