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Gemeinderatssitzung 19.12.2013 :

Anträge und Anfragen

Redebeitrag Karl Heinz Haepp zum TOP 5: Windkraftanlagen auf dem Höhwald und dem Giebelwald

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht ganz einfach, schon endgültige Stellungnahmen abzugeben, weil im Zusammenhang mit den Windkraftanlagen (WKA) auf den beiden Höhenrücken vieles diskutiert und angekündigt wird, Verbindliches und konkrete Bauanträge aber noch ausstehen.
Was wir allerdings genau wissen ist zum einen, dass die Verbandsgemeinde das Verfahren zur Änderung des FlNPl durchführt, was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten. Allerdings wissen wir, wenn es allein auf die Windhöffigkeit ankäme, die auf den beiden Höhenzügen mit 6,0 m/sek. an der unteren Grenze liegt, dass dann Vorrangflächen für etliche WKA ausgewiesen werden müssten.
Zum anderen hat das Land, mehr oder weniger offiziell, kundgetan, dass es im Staatsforst auf dem Giebelwald, wenn die Rahmenbedingungen das zulassen, sechs oder sieben 200 m hohe WKA errichten will – und dafür hat das Ministerium auch schon genaue Angaben über Standorte und Zufahrten gemacht .

Was andere Investoren oder Grundstückseigentümer vorhaben, weiß man nur aus der Zeitung. Dass die Kommunen jenseits der Landes- und VG-Grenze auf dem Höhwald beabsichtigen, soviel wie zulässig Anlagen zu errichten, dürfte nicht zweifelhaft sein.

Wir als SPD-Fraktion meinen, dass all das, was schon bekannt ist und mit einiger Wahrscheinlichkeit noch zu erwarten ist, ausreicht, ja geradezu verpflichtet, die besorgten Bürgerinnen und Bürger über die Meinung und Haltung des Ortsgemeinderates zu diesem so wichtigen Thema zu informieren. Diesem Zweck dient unser heutiger Antrag.

Zunächst möchte ich ein paar allgemeine Anmerkungen zu der Energiewende und der politischen Umsetzung machen:
- Die Energiewende, vor allem das „Weg von der Atomenergie“, wollen wir alle. Entscheidend ist aber das „Wie“!
- In die Koalitionsvereinbarungen kann man, soweit es die Förderung von Anlagen in Stark- oder Schwachwindgebieten – wie hier bei uns - nach dem EEG betrifft, beides hineininterpretieren:
Entweder wird die Förderung nur für die Starkwindgebiete gekürzt und
für die Schwachwindgebiete weiter gewährt oder es werden auch die
Schwachwindgebiete nicht mehr in dem bisherigen Umfang gefördert.
Ich fürchte, dass der betriebswirtschaftliche Unsinn weiter geht, und dass Anlagen weiter gefördert werden, die zwar über 200 m hoch sind, erhebliche negative Auswirkungen für Mensch und Natur haben, aber, weil der Wind fehlt, nur zu einem Bruchteil ihrer Nennleistung Strom erzeugen. Und wenn das so kommen sollte, wird der Run der Investoren in die Schwachwindgebiete sicherlich eher noch zunehmen.
Dass die zuständige grüne Ministerin in Mainz, Frau Lemke, das wohl auch so sieht, kann man unschwer aus ihren Äußerungen beim Landesparteitag der GRÜNEN Anfang Dezember in Betzdorf schließen, wo sie lt. Zeitung – auch in Reaktion gegenüber der Kritik aus den eigenen Reihen - trotzig sagte: „Wir gehen doch nicht von den Zielen der Energiewende weg in Rheinland-Pfalz, wenn Berlin das sagt.“

- Und was diese Ziele angeht, da kennt Frau Lemke kein Pardon: Sie hat in ihrem ideologischen Übereifer den Ehrgeiz, die Beste in ganz Deutschland zu sein: Mehr als Verdoppelung der WKA bis zum Jahre 2030.
Um dafür in dem nicht gerade windstarken Rh.-Pf. genügend Flächen zu haben, lässt sie, im Gegensatz zu ihrem Parteifreund Johannes Remmel in NRW, sogar die Natura 2000-Gebiete als potentielle Standorte für WKA zu.
Ferner dürfen nach dem Willen der grünen Ministerin unsere wertvollen Wälder durchaus mit den Riesen-Industrieanlagen voll bestückt werden.
Ich frage mich: Welcher Aufschrei würde aus dem grünen Lager ertönen, wenn eine Gemeinde auf die Idee käme, beispielsweise im Giebelwald eine Fläche, wie sie für eine einzige WKA benötigt wird, als Gewerbefläche auszuweisen ?

- Bürgerbeteiligug: Kein WKA gegen den Willen der Bürger, so zog die Ministerin über Land – und was meint sie damit: Die Bürger können im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen ihre Anregungen und Bedenken vorbringen – form-, frist- und zwecklos, wie die Juristen sagen.
Auch so kann man die Leute für dumm verkaufen !

- Und was sagt die SPD im Lande zu alledem? Nicht viel, denn sie hat den GRÜNEN weitgehend das Feld überlassen in der Hoffnung, das die möglichst wenig Unsinn machen. Aber da hat man sich, wie wir inzwischen wissen, ganz schön getäuscht!
Dass aber die SPD hier im Norden des Landes nicht alles „schluckt“, was aus Mainz kommt, beweist der jüngste Brief der SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion an die Ministerpräsidentin, den wir ausdrücklich unterstützen.

Meine Damen und Herren, die Energiewende läuft, wie wir wissen, unter zwei Zielsetzungen: Der ökologische und der ökonomische Aspekt. Verfolgt man die Entwicklung der letzten Jahre, tritt zunehmend die ökonomische Seite in den Vordergrund.
Es ist sicherlich legitim, wenn die Eigentümer geeigneter Grundstücke den „Löffel aufhalten, wenn es Brei regnet“. Aber, und das sollten wir alle und immer wieder bedenken, wo kommt der „Brei“ denn her: Er fällt nicht vom Himmel, sondern kommt ausschließlich aus den Geldbörsen der Stromverbraucher!

Dass für die beiden grünen Ministerinnen die finanzielle Seite einen hohen Stellenwert hat, sieht man auch daran, dass die Planungen für den Giebelwald schon sehr früh und recht konkret veröffentlicht wurden. Immerhin sollen diese sechs oder sieben Anlagen, so konnte man lesen, je Anlage und Jahr rd. 70.000 € Pachteinnahmen bringen.
Und nichts anderes als Kostenersparnis steht hinter dem - angedachten -Gesetzesvorhaben der GRÜNEN, die Verpflichtung zur Wiederaufforstung kahler Waldflächen aufzuheben oder gar zu verbieten. Aber angeblich hat Rheinland-Pfalz ja zuviel Wald, ein lächerliches Argument, wie ich meine.

Sieht man sich nun die Situation hier vor Ort an, kann man feststellen: Die Sorgen der allermeisten Bürgerinnen und Bürger sind groß, sonst hätten die BI’s nicht diesen enormen Zulauf.
Dennoch darf man, bei aller Emotion, die zwingenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht einfach beiseite lassen.
- Nach der Grundvorschrift im BauGB, die über allen Landesregelungen steht, sind Windkraftanlagen im Außenbereich einer Gemeinde immer zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
- Was sind öffentliche Belange im Zusammenhang mit WKA? In jedem Falle Windhöffigkeit, Natur- und Artenschutz, Lärmimmissionen, Schattenwurf und andere mehr. Diese Belange werden von der Verbandsgemeinde in dem Verfahren zur Ausweisung von Vorrangzonen untersucht, geprüft und „abgewogen“, wie es die Juristen nennen. Und wo es da rechtliche Ermessensspielräume geben sollte, wird der Verbandsgemeinderat, ich glaube das kann man prognostizieren, den Schutz von Mensch und Natur in den Vordergrund stellen.

Öffentliche Belange sind aber auch nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes u.a. die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert , das Orts- und Landschaftsbild und die Wasserwirtschaft.
Diese Belange werden erfahrungsgemäß in den Verfahren zur Ausweisung von Vorrangzonen oder bei der Prüfung von einzelnen Bauanträgen eher etwas nachrangig gesehen, weil vor allem Landschaft oder Ortsbild Dinge sind, die man nicht messen kann, sondern die individuell unterschiedlich betrachtet und bewertet werden. Um diese Belange, denke ich, sollte es heute im Besonderen gehen:

- Das Siegtal ist zwischen Niederschelderhütte und Kirchen wohl am engsten im gesamten Streckenverlauf der Sieg. Es besteht überwiegend eine dichte Bebauung bis weit hinauf in die Berghänge. Dass da jede Menge WKA auf beiden Höhenzügen bedrückend auf die in den anliegenden Ortschaften wohnenden Menschen wirken würden, dürfte wohl unstreitig sein. Der Wohnwert in den betroffenen Ortslagen dürfte mithin deutlich sinken.
- Wir haben, Gott sei Dank, zusammen mit Brachbach drei bestens funktionierende Wasserwerke. Weil viele Bereiche in den Wäldern vom Bergbau nach wie vor „durchlöchert“ sind, besteht die große Gefahr, dass die Wassergewinnung durch die außergewöhnlichen Verdichtungen und riesigen Fundamente der WKA’en erheblich beeinträchtigt, wenn nicht sogar unmöglich gemacht würde.
Das kann keiner wollen, das kann auch der Rat nicht wollen – und deshalb soll diese Sorge auch Bestandteil des Ratsbeschlusses sein.

- Im Höhwald haben wir ja die Situation, dass an der Kreuzeiche 5/6 Gemarkungsgrenzen zusammen kommen. Und jenseits der Landesgrenze und der Grenze der Verbandsgemeinde Kirchen will man offenbar, wie man der Presse entnehmen konnte, auch etliche WKA errichten. Das kann uns, wie ich meine, nicht egal sein. Deshalb wollen wir fordern, dass im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit die Interessen unserer Bevölkerung gewahrt werden.

- Weil sich das Land in seinem Staatsforst bekanntlich schon relativ konkret auf die einzelnen Standorte festgelegt hat, sollten wir die Aufhebung dieser Planungen fordern, denn was da vorgesehen ist, führt zu einer unverantwortlichen Schädigung des 3.500 ha großen, geschlossenen und wertvollen Waldgebietes. Wie sagte ein Bekannter spontan nach einer Besichtigung vor Ort: Das wäre ökologischer Vandalismus!
Und ich frage mich, wie kann ein Forstdirektor, der als Forstfachmann doch für die Hege und Pflege der Wälder stehen sollte, wie kann der eine solche Waldzerstörung noch unterstützen. Ist denn, so muss man doch fragen, der Druck aus Mainz so heftig, dass man sich so verbiegen muss!

Abschließend möchte ich, bevor ich den Vorschlag für den Ratsbeschluss verlese, noch appellieren:
„Grüne Ministerinnen kommen, grüne Ministerinnen gehen, doch lasst um Gottes Willen unsere wertvollen Wälder bestehen!“

Karl-Heinz Haepp
Sprecher der SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Mudersbach

Beschlussvorschlag zum TOP 5: Windkraftanlagen auf dem Höh- und dem Giebelwald

1. Der Ortsgemeinderat Mudersbach verfolgt aufmerksam die seit einigen Jahren in der Öffentlichkeit laufenden Diskussionen, Ankündigungen und Planungen über die Errichtung von 200 m hohen Windkraftanlagen auf den Höhen des Giebelwaldes und des Höhwaldes.

Danach kann, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen das zulassen, auf dem Giebelwald mit sechs oder sieben Anlagen des Staatsforstes und mit mehreren Anlagen der Haubergsgenossenschaften gerechnet werden.

Auf dem Höhwald sind Bauabsichten für fünf bis zehn Anlagen in den Gemarkungen Siegen, Neunkirchen und Herdorf öffentlich gemacht worden. Die gleiche Anzahl wäre wohl möglich, wenn für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirchen (Stadt Kirchen, Gemeinden Mudersbach und Brachbach) allein die Windhöffigkeit ausschlaggebend wäre.

2. In dem laufenden Verfahren der Verbandsgemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplans werden die Belange Windhöffigkeit, Natur- und Artenschutz, Lärmimmissionen, Schattenwurf u.a.m. untersucht und abgewogen. Unabhängig davon sieht der Ortsgemeinderat im Bau von 200 m hohen Windkraftanlagen einen schwerwiegenden Eingriff in die Wälder auf den beiden Höhenrücken.

3. Zwischen Niederschelderhütte und Kirchen ist das Siegtal am engsten im gesamten 140 km langen Streckenverlauf der Sieg. Es ist überwiegend hochverdichtet, die Bebauung erstreckt sich bis weit hinauf in die Berghänge.
In Anbetracht dessen würden die großen Anlagen das Orts- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Der Wohnwert in den anliegenden Ortschaften würde deutlich sinken.

4. Der Ortsgemeinderat teilt die Befürchtungen der Wasserwerke Mudersbach, Birken und Brachbach, dass Windkraftanlagen an den vorgesehenen Standorten die bisherige vorzügliche Wasserversorgung durch die drei Werke beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen würden.

5. Soweit im Höhwald der Bau von Windkraftanlagen jenseits der Landesgrenze (Siegen und Neunkirchen) und jenseits der Grenze der Verbandsgemeinde Kirchen (Herdorf) vorgesehen ist, fordert der Ortsgemeinderat, dass im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Kirchen gewahrt werden.

6. Die Pläne des Landes zum Bau von sechs oder sieben Windkraftanlagen im Bereich des Giebelwaldes sind nicht akzeptabel, weil dadurch und durch die breiten, mehr als vier Kilometer langen Zufahrten das geschlossene, hochwertige und jahrhundertealte Waldgebiet auf Dauer geschädigt würde. Der Ortsgemeinderat fordert deshalb die Landesregierung auf, diese Pläne zurückzunehmen.

 

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