Ein Anlieger erzwingt einen Baustopp an der neuen Turnhalle in Mudersbach, weil er mit Lärmbelästigungen rechnet. Die Vereine im Ort sind schockiert. Jetzt arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck an einem neuen Nutzungskonzept, damit es doch noch weiter gehen kann.
damo • Der Rohbau steht, aber noch ist das Dach nicht fertig - und trotzdem ruhen die Bauarbeiten: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen sofortigen Baustopp für die neue Mehrzweckhalle angeordnet. Ein Anwohner der Barbarastraße hat Widerspruch gegen den Bau eingelegt und - zumindest vorläufig - Recht bekommen. Damit liegt das 3,6-Millionen-Euro-Projekt auf Eis.
Widerspruch eingelegt
Die rechtlichen Hintergründe erläuterte gestern ein Sprecher des Verwaltungsgerichts im Gespräch mit der SZ. Demnach hat der Anlieger seine erste Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, genutzt - denn da im Bestand gebaut wird, war kein förmliches Bebauungsplanverfahren nötig: "Er konnte sich erst dann rühren, als die Baugenehmigung erteilt war." Das hat er getan und einen Widerspruch eingelegt. Adressat ist die Bauaufsicht, also die Kreisverwaltung Altenkirchen.
Rechte des Anliegers verletzt
Dabei argumentiert der Anlieger mit der Lärmbelästigung, die beim Betrieb der Halle vor allem in den Abendstunden zu erwarten ist. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht: Die Rechte des Anliegers würden verletzt, da er nicht hinreichend vor Lärm geschützt werde.
Abends gelten strengere Werte
Zwar wurde beim Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung auch ein Gutachten zur Lärmemission erstellt - allerdings macht das Ergebnis des Gutachtens nach Auffassung des Gerichts die Baugenehmigung angreifbar: So liegt der Geräuschpegel, der aus der neuen Halle in die Nachbarschaft schallen wird, unter den zulässigen Grenzwerten - allerdings nur tagsüber. "Abends gelten deutlich strengere Werte", erklärte das Verwaltungsgericht, und es sei zu erwarten, dass diese überschritten würden. Schließlich sei keineswegs davon auszugehen, dass immer pünktlich um 22 Uhr die Lichter in der Halle ausgehen und Stille einkehrt: Laut Nutzungskonzept soll die Mehrzweckhalle auch für Theater-, Konzert- und Vereinsveranstaltungen genutzt werden. "Damit wurde eine Baugenehmigung erteilt, die mit der Lebenswirklichkeit nicht im Einklang steht", hieß es im Verwaltungsgericht.
Kreisausschuss muss noch entscheiden
Das wirft die Frage auf: Hat die Kreisverwaltung als Bauaufsicht leichtfertig gehandelt, indem eine Baugenehmigung erteilt wurde, die anfechtbar ist? "Nein", sagt Landrat Michael Lieber, "hier wird nach Recht und Gesetz entschieden". Es sei keineswegs unüblich, dass Nachbarn Widersprüche gegen Baugenehmigungen einlegen - allerdings, räumte der Landrat ein, gehe es in diesem Fall natürlich nicht um eine Garage oder einen Balkon, sondern um ein Projekt mit ganz anderen Dimensionen. Dass das Gericht sich im Eilverfahren auf die Seite des Klägers geschlagen und einen vorläufigen Baustopp erwirkt hat, bewertet der Landrat so: "Dass ein Gericht die Dinge anders bewerten kann, gehört dazu - wir leben schließlich in einem Rechtsstaat."Da das so ist, ist auch der weitere Verlauf klar geregelt. Das Gericht hat nur deshalb einen sofortigen Baustopp verhängt, weil die eigentliche Instanz, die den Widerspruch prüfen muss, das bislang nicht getan hat: Der Kreisrechtsausschuss muss noch entscheiden. Gibt auch er dem Anlieger Recht, müsste die Gemeinde den Klageweg beschreiten und vor das Verwaltungsgericht ziehen. Bis ein Urteil gefällt ist, können nach Angaben des Gerichts gute sechs Monate vergehen - in denen die Bagger wohlgemerkt stillstehen. Sollte der Kreisrechtsausschuss den Widerspruch des Anliegers hingegen ablehnen, heißt auch das nicht, dass die Bauarbeiten fortgesetzt werden können: Denn natürlich könnte dann der Anlieger prozessieren. Es gibt aber einen Königsweg, der an den Mühlen der Justiz vorbeiführt: das so genannte Abänderungsverfahren. So könnten Kreis und Gemeinde das Nutzungskonzept der Halle verändern oder beim Lärmschutz nachbessern. Wenn dann die Lärmschutzgrenzwerte eingehalten werden, könnte das Gericht kurzfristig seinen Baustopp aufheben. Der Pressesprecher des Kreises, Joachim Brenner, deutete gestern an, dass dieses Vorgehen durchaus in Betracht gezogen wird. Alternative könnte die Erteilung einer neuen Baugenehmigung sein; natürlich müssten dann alle Lärmschutzbestimmungen erfüllt werden. "Wir werden uns schnell mit der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde und unseren Baufachleuten zusammensetzen, um eine Lösung zu suchen", sagte Brenner. Seine Prognose: "Vermutlich wird es neue Auflagen zum Lärmschutz geben." Brenner sagte weiter: "Ich bin davon überzeugt, dass wir eine Lösung finden." Und wann? Das wollte er nicht prognostizieren. Die Ortsgemeinde Mudersbach hat gestern bereits einen Fachanwalt hinzugezogen, um ihre weiteren Schritte zu prüfen. Für Ortsbürgermeister Maik Köhler kommt der Baustopp einem Blitz aus heiterem Himmel gleich: "Wir sind überrascht, und die Bauaufsichtsbehörde ist es sicher auch. Wenn wir als Bauherr eine Baugenehmigung bekommen, gehe ich davon aus, dass diese auch rechtskräftig ist." Natürlich sei der Baustopp ein Rückschlag für die Gemeinde: "Das ist alles schlimm und bedauerlich." Insbesondere die Vereine sind die Leidtragenden: Das betonte Ulrich Merzhäuser, Vorsitzender des Bürgervereins. "Für die Vereine ist das ein Tiefschlag. Die DJK, die „Siegtaler“, die Theatergruppe, die Schützen und die Sportvereine: Sie alle brauchen die Halle dringend." Merzhäuser bedauert auch, "dass hier eine Entscheidung getroffen wurde, die viele, viele Mudersbacher betrifft - und alles nur, weil ein Einzelinteresse berücksichtigt wurde".
Siegener Zeitung 15.10.2010