Auch im Verbandsgemeinderat Kirchen war die Windkraft gestern Abend noch einmal Thema. Wie berichtet, hatte man sich hier im vergangenen Jahr für die Ausweisung von Vorrangzonen entschieden - durch die unklare Rechtslage, bedingt durch die ausstehenden Entscheidungen in Mainz, sah sich die Verwaltung aber zunächst in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, aktiv das Verfahren zu beeinflussen. Gleichwohl will man nicht untätig anderen das Feld überlassen, womit in erster Linie die privaten Investoren gemeint sind.
So hat der Rat gestern erstmals und einstimmig konkrete Vorgaben für die geplanten Kernzonen beschlossen. Demnach soll bei der Windenergienutzung bei Ortschaften ein Mindestabstand von 850 Metern eingehalten werden, bei Einzelgehöften sind es 650 Meter. „Somit ist ein ausreichender Abstand zwischen möglichen Windkraftanlagen und den besiedelten Flächen gewährleistet. Gleichzeitig sind die gewählten Abstände gegenüber den möglichen zukünftigen Betreibern von Windkraftanlagen im Verhältnis angemessen. Nach Angaben des 1. Beigeordneten Rainer Kipping will man trotz aller Ungewissheit die Planungen nun „massiv voranbringen".
Im Frühjahr sollen die Arbeiten für die Artenschutz-Gutachten beginnen. Untersuchungen, wo der Wind in der Verbandsgemeinde am stärksten weht, laufen bereits. Diese Ergebnisse in Kombination mit den Mindestabständen bilden dann die Grundlage für weitere Entscheidungen. „Was übrig bleibt, wird zu weißen Flecken führen", sagte Kipping. Aus diesen Flecken will die Verbandsgemeinde anschließend ihre Vorrangzonen auswählen.
Siegener Zeitung (thor) 14.12.2012